Der Bezitz eines Appartements kann Folgen für Ihre Steuersituation haben (Einkommenssteuer, Umsatzsteuer u.s.w.). Bei gewerbmässiger Vermietung kann unter bestimmten Bedingungen die bezahlte Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückgefordert werden.
Für nähere Auskünfte empfehlen wir Sie dringend um Kontaktaufnahme mit einem Steuerberater. Siehe auch Anlage „MEMO Kaprun – Steuersituation in Österreich”